Ihr Weg zur Reha

Als Hautpatient mit chronisch-rezidivierenden Beschwerden sind Sie in der TOMESA Fachklinik bestens aufgehoben. Auf dieser Seite informieren wir Sie ausführlich über die sozialrechtlichen Hintergründe und über alles, was Sie bei der Beantragung einer Reha zu beachten haben.

Bei Fragen steht Ihnen unser Patientenservice selbstverständlich gern zur Verfügung unter Telefon 06648-556182.

RECHT AUF REHA

Nach § 4 Sozialgesetzbuches I haben Sie Anspruch auf notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind.

Rehabilitation ist eine Chance, wieder aktiv am sozialen und beruflichen Leben teilhaben zu können. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden daher im SGB IX auch als Leistungen zur Teilhabe bezeichnet.

Die Voraussetzungen für eine Reha-Inanspruchnahme sind auf einen Blick:

  • medizinische Notwendigkeit
  • Rehabilitationsfähigkeit des Patienten
  • positive Rehabilitationsprognose
  • Genehmigung durch Kostenträger
  • erhebliche oder teilweise Gefährdung der Erwerbsfähigkeit
WER IST DER KOSTENTRÄGER?
  • die Krankenkassen bei Patienten, die krankenversichert sind, sowie bei Rentnern
  • die Rentenversicherung bei Patienten, die rentenversichert sind und im Erwerbsleben stehen
  • das Sozialamt bei Patienten, die weder bei der Rentenversicherung noch bei einer Krankenkasse versichert sind, aber nach dem Sozialgesetzbuch als bedürftig gelten
  • die Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften bei Patienten, die einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten haben
  • die Beihilfestelle bei Angehörigen des Öffentlichen Dienstes (soweit kein anderer Anspruch entsteht)
DER REHA-ANTRAG

Wenn Sie eine Reha beantragen möchten, sollten Sie sich am besten mit Ihrem Hausarzt bzw. behandelnden Facharzt zusammensetzen. Dieser wird Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein und die medizinische Erfordernis einer Reha-Maßnahme fachlich genau begründen und Ihre Beschwerden und Symptome ausführlich beschreiben. Zusätzlich ist für die Antragstellung eine genaue Darlegung der erhofften Ziele erforderlich. Falls der Arztbericht fehlt, schaltet der Kostenträger einen ärztlichen Gutachter ein.

Sofern Sie eine Reha bereits abgeschlossen haben, dürfen Sie erst nach vier Jahren eine neue Rehabilitation beantragen. Eine Ausnahme gibt es bei chronischen Erkrankungen: In diesem Fall ist jedes Jahr eine medizinische Reha möglich.

PDF-Download Reha-Antrag hier.

WUNSCH UND WAHLRECHT

Sie haben ein aktives Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich Ihrer Rehabilitationsklinik. Informieren Sie sich rechtzeitig und ausführlich darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht. Achten Sie besonders darauf, dass die Klinik von unabhängiger Stelle zertifiziert wurde und somit nach hohen, regelmäßig überprüften Qualitätsstandards therapiert. Die TOMESA Fachklinik entspricht höchsten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Qualitätsansprüchen.

  • Ein Formular zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes können Sie sich hier als PDF-Datei downloaden.
BESCHEID UND WIDERSPRUCH

Wird Ihrem Wunschrecht durch den Kostenträger nicht entsprochen, so muss er dies durch einen Bescheid an Sie begründen. Gegen diesen Bescheid können Sie dann binnen eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.

Ein Rehabilitationsträger ist nicht berechtigt, Ihrem Wunsch nur unter der Bedingung nachzukommen, dass Sie eventuell entstehende Mehrkosten als Differenz zum Pflegesatz einer vom Rehabilitationsträger bevorzugten Einrichtung selber zahlen. Eine solche Zuzahlungspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. h. Sie haben gegenüber dem Kostenträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung. Üben Sie also Ihr Wunschrecht aktiv aus!

Oftmals wird nach einem Widerspruch die Rehabilitation genehmigt – zögern Sie also nicht, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie kurzfristig um eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl, denn Ihrem Wunsch nach einer bestimmten Klinik ist zu entsprechen.

Ihr Aufenthalt bei Tomesa

Damit Sie sich auf Ihren Aufenthalt bei TOMESA einstellen und gut vorbereiten können, informieren wir Sie auf dieser Seite über das Leben und Wohnen in unserem Hause, über Freizeitmöglichkeiten und unsere Küche sowie über den Kurort Bad Salzschlirf und seine Umgebung.

Kontakt

Sie haben Fragen?

Wir sind gerne für sie da.

TOMESA Fachklinik
Riedstraße 19
36364 Bad Salzschlirf

06648 - 550

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