Ambulante Badekur
Sofern die Voraussetzungen für einen stationären Reha-Aufenthalt nicht erfüllt sind, können Sie als Hautpatient bei Ihrer Krankenkasse eine sogenannte ambulante Badekur beantragen – früher auch offene Badekur genannt. Dabei handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme mit dem Ziel, einen Heilerfolg zu sichern bzw. einer drohenden Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes, einer Pflegebedürftigkeit oder einer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Eine ambulante Badekur dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Die Kosten für die ärztlichen Behandlungen und 90 Prozent der Kurmittelkosten (Bäder, Massagen, UV-Lichttherapie, Physiotherapie etc.) werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie müssen also lediglich einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kurmittel einplanen. Hinzu kommen noch einmal 10 Euro pro ausgestelltem Rezept.
Für Unterbringung, Verpflegung und Kurtaxe kann Ihre Kasse einen pauschalen Zuschuss von maximal 13 Euro pro Kurtag gewähren.
Umfang und Art der Heilmittelanwendungen aus unserem Leistungskatalog werden vom ortsansässigen Badearzt verordnet.
Den Kurantrag sollten Sie gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt stellen, der ihn anschließend bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen wird. Den Kurort und die Unterkunft können Sie im Einvernehmen mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse weitgehend frei wählen.
Sind Sie berufstätig, so müssen Sie für den Zeitraum der Badekur bei Ihrem Arbeitgeber Urlaub beantragen. Wird die Kur über ein Gesundheitsattest von Ihrem Arzt beantragt, kann der Kuraufenthalt auch als Krankheitsfall angesehen werden, und Sie verlieren dadurch keinen Urlaubstag.
Die Kostenzusage Ihrer Kasse sollten Sie unbedingt mitbringen und nach Ihrer Anreise am Solebad abgeben.